Wirtschaftswende?!

Für viele ist es eine Selbstverständlichkeit: Deutschland ist ein demokratischer Rechts- und Sozialstaat mit einer überragenden Infrastruktur, die für viele andere Länder als Vorbild dient. Dieses positive Bild lässt sich allerdings unter den derzeitigen Voraussetzungen kaum bewahren. Das System wird dysfunktional, weil insbesondere in unserem Sozialsystem niemand den stets steigenden Ansprüchen entgegentritt. Hier handelt es sich um ein gesellschaftliches Phänomen, welches sich darin zeigt, dass ein großer Teil der Bevölkerung Leistungen in Anspruch nimmt, die zum Beispiel in der Kranken- und Pflegeversicherung und insbesondere in der Arbeitslosenversicherung für individuelle Notlagen geschaffen wurden.
Noch vor einem Jahr waren noch alle voller Hoffnung, dass in Deutschland der langersehnte wirtschaftliche Aufschwung kommt und unsere Zukunft nachhaltig sichert. Aber: so ist es dann doch nicht gekommen. Sicher haben die geopolitischen Entwicklungen in den vergangenen zwölf Monaten viele gut gemeinte Pläne der neuen Bundesregierung torpediert und zunichte gemacht. Hierdurch kommt es für viele Arbeitgeber, insbesondere für die, die einen Industriebetrieb führen, zu einer Hängepartie, die existenzbedrohend ist. Aber es sind nicht nur die geopolitischen Entwicklungen, sondern auch die wechselseitigen Blockaden innerhalb der Regierungskoalition. Die politische Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft wird nicht bzw. nur sehr zaghaft in Angriff genommen. Dies grenzt teilweise an eine Verweigerung beim Regierungshandeln.
Aber das „Dies steht mir ja zu!“ führt dazu, dass eine Selbstbedienungsmentalität Einzug gehalten hat, die jegliche Maßstäbe für Angemessenheit und Anstand aus den Augen verloren hat. Dies gilt nicht nur für den Bereich der Sozialversicherung, sondern ebenso für das Arbeitsrecht. Auch hier ist festzustellen, dass die wirtschaftliche Sicherheit des Einzelnen mit einer gehörigen Portion Egoismus in den Vordergrund gedrängt wird. Das diesjährige Motto der Gewerkschaften zum 01. Mai „Erst unsere Jobs, dann eure Profite“ zeigt sehr deutlich, dass wesentliche Zusammenhänge wirtschaftlichen Handelns bei unserem Sozialpartner übersehen werden. Nur wenn ein Unternehmen Gewinne macht, kann es investieren und hierdurch Arbeitsplätze sichern und schaffen. Wie soll ein Erhalt von Arbeitsplätzen funktionieren, wenn die finanziellen Mittel hierfür (Gewinne!) fehlen? Hier wieder mit der derzeit ständig zum Einsatz kommenden Allzweckwaffe der Subventionen anzusetzen, wird uns alle in die Katastrophe führen.
Es ist Zeit für wirkliche Reformen zum Beispiel im Arbeitsrecht. Unser Arbeitsrecht ist im 20. Jahrhundert stehen geblieben. Es wird den heutigen Anforderungen aufgrund der sich stark veränderten gesellschaftlichen Strukturen und der internationalen Wettbewerbsbedingungen nicht mehr gerecht. In Deutschland steht immer noch die „Besitzstandswahrung“ im Vordergrund. Aber gerade hierdurch kommt es zu einer Blockade. Die ausgeprägte Absicherung des Einzelnen führt dazu, dass die gemeinschaftlichen Strukturen in Betrieb und Gesellschaft immer stärker belastet werden.
Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zeigen auch, dass eine Passivität des Einzelnen Einzug gehalten hat; eine Reduktion auf Konsum in fast allen Lebensbereichen. Nur noch in wenigen Fällen ist aktives Gestalten und ein Veränderungswille feststellbar. Diese Passivität durch Berieselung wird durch die Social-Media-Nutzung immer mehr beschleunigt. Die Folge des Verlustes der Aktivität ist auch der Verlust von Leistungs- und Risikobereitschaft des Einzelnen. Und so gibt es immer weniger Unternehmergeist in unserer Gesellschaft. Dieser kann jedoch nur so erweckt werden, dass Rahmenbestimmungen geschafft werden, die diejenigen belohnen, die bereit sind, Risiko und Verantwortung zu übernehmen, indem sie ausbilden, für Innovationen sorgen und vor allen Dingen investieren.
Nur dann werden wir in diesem Land das notwendige Wachstum haben, um die Lebensbedingungen für alle besser zu gestalten. Dies gilt insbesondere für die Metall- und Elektroindustrie, die für unseren technischen und gesellschaftlichen Fortschritt seit mehr als 150 Jahren die Grundlage bildet. Wir müssen heraus aus unserem „Jammertal“. Die Voraussetzungen für Fortschritt und Entwicklung sind in Deutschland nach wie vor vorhanden. Es muss nur gehandelt werden. Dies setzt voraus, dass jeder, wie es heute so schön heißt, sein „Mindset“ ändert: Packen wir es an, dann schaffen wir die Wirtschaftswende! Damit Industrie Zukunft hat!
Herzliche Grüße und Glück auf
Ihr Reinhard Tweer
Veranstaltung für die AGVs in OWL
Neben den Einzelberatungen unserer Unternehmen wurde von den Verbandsingenieuren in Zusammenarbeit mit dem Institut für angewandte Arbeitswissenschaften (Ifaa) eine Veranstaltung mit dem Thema „Einführung in die KI“ durchgeführt. Dabei wurden die Unterscheidungen zwischen prädiktiver und generativer KI dargestellt und Anwendungsbeispiele aus Unternehmen vorgestellt. Dass dieses Thema von großem Interesse ist, wurde durch die Teilnahme von mehr als 140 Firmenvertretern bestätigt.
Dauerbrenner im Arbeitsrecht
AGG – Hopper oder der Elefant im Raum unter dem Schutzmantel des Datenschutzes
Ein Unternehmen beauftragt für eine Stellenbesetzung einen Personaldienstleister. Bewerber „XY“ legt einen Abhilfebescheid einer Behörde bei, aus dem ein veränderter Grad der Schwerbehinderung hervorgeht. Die Bewerbungsunterlagen wirken indes unseriös, maßlos übertrieben, der Bewerber erscheint ungeeignet. Der Bewerber erhält eine Absage. Der Bewerber fordert den vermeintlichen Arbeitgeber zur Entschädigungszahlung auf, er sei diskriminiert worden. Nach und nach tauchen Urteile vor den Arbeitsgerichten auf, die mit hoher Wahrscheinlichkeit durch den Kläger veranlasst wurden. Der Verdacht liegt auf der Hand: Ein „AGG-Hopper“, der durch das Land zieht und durch Entschädigungsklagen sein Einkommen bestreitet , dabei aber vom Mantel des Datenschutzes geschützt bleibt. Der Einwand des Rechtsmissbrauchs – kein einfaches Unterfangen.
Daher unsere klare Empfehlung: Bei Verdacht auf AGG-Hopping im Bewerbungsprozess im Zweifel eine Einladung zum Bewerbungsgespräch anbieten, welches erfahrungsgemäß abgelehnt werden wird. Und bei begründetem Verdacht auf AGG-Hopping bei Entschädigungsklagen: Die Strafanzeige nicht scheuen.
Sachen gibt’s
Wir haben im vergangenen Jahr eines unserer Mitgliedsunternehmen in einem Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG vertreten, in dem es um die Beförderung einer Mitarbeiterin ging. Das Unternehmen hatte eine Führungsposition ausgeschrieben, auf die sich diverse Mitarbeitende des Unternehmens wie auch externe Bewerber/-innen beworben hatten. Die Auswahlentscheidung fiel auf eine Mitarbeiterin, für die die Versetzung auf die ausgeschriebene Stelle eine Beförderung auf einen Führungsposten bedeutete. Die Arbeitgeberin hörte den Betriebsrat zur Versetzung und Umgruppierung der Mitarbeiterin an. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung, da er der Auffassung war, dass ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorläge. Die Arbeitgeberin habe einen anderen männlichen Mitarbeitenden – selbst Mitglied des Betriebsrats – benachteiligt, indem sie sich für die Mitarbeiterin entschieden habe. In der Vergangenheit seien diverse Führungspositionen mit Frauen besetzt worden, um mehr Frauen in Führungspositionen zu bekommen. So verhalte es sich nach Auffassung des Betriebsrats auch im vorliegenden Fall. Die Auswahlentscheidung sei nur deshalb nicht zu Gunsten des männlichen internen Bewerbers, obwohl mindestens gleich, wenn nicht sogar stärker befähigt, getroffen worden, weil er eben ein Mann ist. Hierin läge eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Im daraufhin von uns für die Arbeitgeberin eingeleiteten Zustimmungsersetzungsverfahren äußerte das Arbeitsgericht erhebliches Unverständnis für die Argumentation des Betriebsrats. Insbesondere konnte der Betriebsrat nicht darlegen, warum der männliche Bewerber besser für die Stelle geeignet sei. Selbst wenn der männliche Bewerber besser oder gleich geeignet gewesen sei, so sei die Auswahlentscheidung gleichwohl Sache der Arbeitgeberin. Dafür, dass die Arbeitgeberin den Mitarbeitenden diskriminieren habe wollen, gab es nach Auffassung des Arbeitsgerichts keinerlei Anzeichen. Der Betriebsrat stimmte sodann der Versetzung und Umgruppierung nachträglich zu.
Rundschreiben 2025
Rundschreiben Metall: 37
Allgemeine Rundschreiben: 61
Rundschreiben Veranstaltungshinweise: 11
KOMPETENTE BERATUNG VOR ORT
Zu den wichtigsten Aufgaben der Beratungstätigkeit der Verbandsingenieure für die Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes gehörten im Jahr 2025:

| Entgelt | 2 | 3% |
| Arbeitszeit | 10 | 14% |
| ERA | 60 | 83% |
„Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht“ Übersicht Termine im Jahr 2025
| Datum | Thema | Referent | Teilnehmeranzahl |
| 22.01.2025 | Neue Regeln für die „Betriebsratsvergütung“ Rechtliche GrundlagenNeue GesetzeslageRechtsprechung | Frau Dr. Iris Arnold Rechtsanwältin und Referentin Fachbereich Recht bei unternehmer nrw, Düsseldorf | 80 Teilnehmer |
| 19.02.2025 | Verhaltensbedingte Kündigung und Beweisprobleme Aktueller Stand der RechtsprechungProzessuale BesonderheitenVerdachts- und Tatkündigung | Herr Dr. Christoph Ulrich Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf | 233 Teilnehmer |
| 19.03.2025 | Das Direktionsrecht des Arbeitgebers RechtsgrundlagenStreitfälle und Rechtsprechung | Herr Christian Vollrath, Direktor des Arbeitsgerichts Bochum | 186 Teilnehmer |
| 01.10.2025 | Aktuelle Entwicklungen im AGG-Recht Diskriminierungsformen und -merkmaleAnspruchsvoraussetzungen und BeweislastverteilungAktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen | Herr Dr. Guido Jansen, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm | 135 Teilnehmer |
| 03.12.2025 | Grundsätzliches und Aktuelles zur Betriebsratswahl Der Ablauf wirksamer BetriebsratswahlenÜberblick über Nichtigkeits- und AnfechtungsgründeGesetzesänderungen – Was ist neu bei der Betriebsratswahl 2026? | Herr Frank Auferkorte, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm | 145 Teilnehmer |
Durchschnitt: 155 Teilnehmer
Absolut: 779 Teilnehmer
Verstorbene 2025
Dr. Christian Potthoff-Sewing, Poppe + Potthoff Unternehmensgruppe, verstorben am 02. Juni 2025
Michael Hörmann, Marantec Group, verstorben am 09. Juni 2025
Uwe Brackmann, GOLDBECK GmbH (bis 2020), verstorben am 07. Juli 2025
Übersicht Mitglieder Vorstand und Beirat 2025
Vorstand:
- Reinhard Tweer, Reinhard Tweer GmbH (Bielefeld)
– Vorsitzender – - Kathrin Fricke, WAGO GmbH & Co. KG (Minden)
– Stellvertreterin – - Wilhelm A. Böllhoff, Böllhoff Produktion GmbH & Co. KG (Bielefeld)
– Stellvertreter – - Dr. Michael Junker, Senior Vice President, Miele & Cie. KG (Bielefeld)
- Jürgen Werner, Hettich ONI GmbH & Co. KG (Vlotho)
- Eckhard Winter, Eisengiesserei Baumgarte GmbH (Bielefeld)
Beirat:
- Nicole Bernstein, Bernstein AG (Porta Westfalica)
- Michael Born, AGFEO GmbH & Co. KG (Bielefeld)
- Jörn Euscher-Klingenhagen, Euscher GmbH & Co. KG (Bielefeld)
- Georg Grautoff, Berg & Co. GmbH (Bielefeld)
- Uwe Heimers, Siemens AG, Niederlassung Bielefeld (Bielefeld)
- Christoph Hörmann, Hörmann KG Amshausen (Steinhagen)
- Dieter Hohenbrink, DURKOPP GmbH (Halle)
- Patrick Jacob, Fr. Jacob Söhne GmbH & Co. KG (Porta Westfalica)
- Harry Junger, DMG MORI Bielefeld GmbH (Bielefeld)
- Michael Kilian, DÜRKOPP ADLER GmbH
- Simon Meister, Herbert Kannegiesser GmbH (Vlotho)
- Ludwig Scholten-Luchsen, MECO Metallwerk Gebr. Scholten-Luchsen GmbH (Bielefeld)
- Stefan Sirges, Jung Pumpen GmbH (Steinhagen)
- Kirsten Stenvers, Parker Hannifin Manufacturing Germany GmbH & Co. KG (Bielefeld)
- Dr. Martin Wienströer, Welland & Tuxhorn AG (Bielefeld)
MITGLIEDERSTRUKTUR 2025 im Unternehmerverband der Metallindustrie Bielefeld – Herford-Minden e.V.
(Stichtag 31.12.2025)
| Firmengröße | Firmenzahl | Prozent | Beschäftigte | Prozent |
|---|---|---|---|---|
| bis 19 AN | 3 | 4 | 41 | 0,17 |
| bis 99 AN | 21 | 28 | 1233 | 5,14 |
| bis 499 AN | 39 | 52 | 9090 | 37,91 |
| bis 999 AN | 6 | 8 | 3532 | 14,73 |
| darüber | 6 | 8 | 10083 | 42,05 |
| Gesamt | 75 | 100 | 23979 | 100 |
Verfahren 2025
Die folgenden Daten sind die des Verbandshauses Bielefeld.

| Kündigungsschutz | Anzahl von Kündigungsschutz |
|---|---|
| gewählt | 122 |
| nicht gewählt | 79 |
| GESAMT | 201 |

| betriebsbedingte Kündigung | 42 |
| verhaltensbedingte Kündigung | 22 |
| personenbedingte Kündigung | 33 |
| außerordentliche Kündigung | 25 |
| GESAMT | 122 |