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Die Veranstaltung findet statt am:

 

Mittwoch, 11. April 2018, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
in unserem Verbandshaus, Am Sparrenberg 8, 33602 Bielefeld,

zum Thema

 

„Der neue Beschäftigtendatenschutz und seine praktische Umsetzung“

 

Ab dem 25. Mai 2018 gelten durch die Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundes-datenschutzgesetz neue Regeln auch für den Datenschutz bezogen auf Beschäftigte.
Die neuen Regeln für den Datenschutz werden die Abläufe in den Unternehmen von der
Begründung von Arbeitsverhältnissen bis zu ihrer Beendigung nachhaltig beeinflussen.
Bei Datenschutzverstößen drohen zudem erhebliche Bußgelder.

Wir freuen uns, dazu Herrn Rechtsanwalt Walter Korte, Geschäftsführer unternehmer nrw, als Referenten begrüßen zu können. Herr Korte wird die wesentlichen Grundregeln im Beschäftig-tendatenschutz darstellen und erläutern.

Insbesondere sollen folgende Themenkreise vertieft erörtert werden

• neue datenschutzrechtliche Aspekte und Vorgaben für den Recruitingprozess,
• geänderte Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und Datenverarbeitung,
• Auswirkungen auf einzelne Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers
(z.B.: Videoüberwachung, Einsatz von Privatdetektiven, GPS – Systemen und
Softwarespähprogrammen),
• Organisationspflichten für die Unternehmen
(Informations-, Dokumentations- und Löschpflichten),
• Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen und Bestellung von Datenschutzbeauftragten.

Anhand von Praxisbeispielen wird Herr Korte die rechtlichen Vorgaben für den zulässigen Umgang mit Mitarbeiterdaten anschaulich vermitteln.

Bitte informieren Sie uns bis zum 5. April 2018 mittels des Antwortbogens, wer aus Ihrem Haus an der Veranstaltung teilnehmen wird.

Hier auch noch einmal die Einladung, die bereits per Mail erhalten haben, zum Download.

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