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Wie mit „Save-the-Date“ vom 12. Februar mitgeteilt, bieten wir Ihnen am

 21. März 2019, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

die Möglichkeit, sich noch einmal zum oben genannten Thema zu informieren und auszutauschen.

Herr Rechtsanwalt Thorsten Armborst, Tarifabteilung Metall NRW, wird uns als „Input-Referent“ Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln, die sich aus den vielfältigen Fragestellungen der Mitglieder an die lokalen Verbände und von dort an Metall NRW zur praktischen Umsetzung der Arbeitszeitregelungen aus dem Tarifabschluss 2018 ergeben haben. Eine Schwerpunktsetzung wird es wahrscheinlich bei den 8 freien Tagen (T-ZUG A) geben.

Herr Armborst möchte aber nicht nur informieren und erläutern, er möchte auch von Ihnen Erfahrungen und Problemlagen zu den Inhalten des Tarifabschlusses 2018 mitnehmen, um diese bei seiner Beratungspraxis und vielleicht auch für zukünftige Tarifregelungen zu berücksichtigen. Es wäre deshalb schön, wenn die Teilnehmer am 21. März bereit und offen dafür sind, eigene betriebliche Probleme mit dem Tarifabschluss auf den Tisch zu legen. Gerne erfahren wir auch etwas über Ihre betrieblichen Lösungsmechanismen.

Wir möchten uns hinsichtlich der Location noch nicht festlegen, da wir den Zuspruch aus unseren Mitgliedsbetrieben noch nicht richtig einschätzen können. Zunächst einmal haben wir die Veranstaltung im Verbandshaus in Bielefeld geplant. Bei hohem Zuspruch werden wir eine Alternative suchen.

Wir freuen uns auf einen spannenden und informativen Nachmittag mit Ihrer Beteiligung!

Bitte melden Sie sich mit dem Faxantwortbogen bis zum 15. März 2019 an.

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