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Hiermit laden wir Sie zur 4. Veranstaltung der „Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht“ im Winterhalbjahr 2018/2019 ein. Die Veranstaltung findet am


Mittwoch, 13.03.2019, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
in unserem Verbandshaus, Am Sparrenberg 8, 33602 Bielefeld,

statt. Sie steht unter dem Thema:

„Extremismus im Arbeitsverhältnis“

Politischer und/oder religiöser Extremismus von Belegschaftsmitgliedern ist ausgesprochen  geeignet, Unruhe und Unfrieden – wenn nicht sogar Ängste – in die Betriebe zu tragen.

Dementsprechend ist es nicht so selten, dass sich Personalabteilungen mit rechtlichen, aber auch mit rein praktischen Auswirkungen von Extremismus im Betrieb beschäftigen müssen.

Wir wollen dieses Thema am 13. März deshalb auch von zwei Seiten bearbeiten:

Im Teil I. unserer Arbeitsgemeinschaft wird Herr Tobias Walkling, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen, anhand von tatsächlichen Beispielsfällen die arbeitsrechtlichen Grundsätze darstellen, mit denen das Arbeitsrecht auf Extremismus reagiert.

Im Teil II. wird uns Frau Birgit Ebel, Mitbegründerin der Initiative „extremdagegen!“ darüber informieren, woran auch nicht geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das „Abdriften“ von Kollegen in den Extremismus erkennen und wie sie darauf reagieren sollten. Teil II. wird sich dabei – beispielhaft – mit dem extremen Salafismus beschäftigen.

Besonderer Hinweis: Am 06.03.2019 sendet das WDR-Fernsehen um 22:10 Uhr einen Beitrag zum Thema Salafismus, in dem Frau Ebel mitwirkt.

Bitte informieren Sie uns bis zum 07.03.2019 mittels des Anmeldebogens, wer aus Ihrem Haus an der – durchaus außergewöhnlichen – Veranstaltung der

Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht teilnehmen wird.

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