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Hiermit laden wir Sie zur 2. Veranstaltung der „Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht“ im Winterhalbjahr 2018/2019 ein. Die Veranstaltung findet am

 

Donnerstag, 17.01.2019, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

in unserem Verbandshaus, Am Sparrenberg 8, 33602 Bielefeld,

 statt. Sie steht unter dem Thema:

 Einstweilige Verfügung: Der schnelle Rechtsschutz im Arbeitsrecht.

 

Das Thema hört sich zunächst so an, als sei es nur etwas für Spezialisten. Gefehlt!

In den letzten Jahren haben Anträge auf schnellen Rechtsschutz im Arbeitsrecht so zugenommen, dass es sinnvoll erscheint, eine Sitzung unserer Arbeitsgemeinschaft damit zu verbringen.

Es kommt durchaus häufiger vor, dass Mitarbeiter schnellen Rechtsschutz zu Fragen der Urlaubsverteilung, aber auch z. B. bei Vergütungs- oder Beschäftigungsstreitigkeiten verlangen, wenn sie meinen, sie könnten ein ansonsten viele Monate dauerndes Hauptsacheverfahren nicht abwarten.
Wir könnten uns auch vorstellen, dass die neuen Freistellungsansprüche in der Metall- und Elektroindustrie ein zusätzliches Feld für solche Eilverfahren bilden werden.

Herr Peter Schmidt, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht in Hamm, wird uns am 17.01.2019 zunächst die rechtlichen Grundstrukturen und dann im Schwerpunkt die Hauptanwendungsfälle aus der Praxis und ihre Bearbeitung durch die Gerichte vorstellen.

Bitte informieren Sie uns bis zum 10.01.2019 mittels des Antwortbogens, wer aus Ihrem Haus an der Veranstaltung teilnehmen wird.

Aus Termingründen findet die Veranstaltung an einem Donnerstag statt!

2. Einladung ArbG-ArbR

 

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