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16. März 2026

Das Streikrecht in der Diskussion: Zeit für ein Arbeitskampfgesetz?

In den letzten Jahren hat die Intensität von Arbeitskämpfen in Deutschland spürbar zugenommen. Ob im öffentlichen Dienst, bei der Bahn oder in der Kinderbetreuung: Streiks sind Teil unserer demokratischen Kultur. Doch während das Streikrecht als hohes Gut gilt, wächst die Kritik an den massiven Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Es stellt sich die Frage: Brauchen wir eine gesetzliche Grundlage, um die Balance zwischen Arbeitnehmerinteressen und dem öffentlichen Wohl neu zu justieren?

Ein Recht ohne Gesetz: Das Erbe des Richterrechts

Das deutsche Streikrecht ist eine juristische Besonderheit. Es gibt kein geschriebenes „Streikgesetz“. Die einzige formelle Grundlage ist Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes, der die Koalitionsfreiheit schützt. Alles, was wir heute über die Dauer, die Gründe oder den Ablauf eines Streiks wissen, stammt aus der Rechtsprechung: Dem sogenannten Richterrecht. Das bedeutet, dass Gerichte im Einzelfall entscheiden, was zulässig ist und was nicht. Diese Fallbezogenheit führt oft zu Rechtsunsicherheiten, da die Kriterien für die Verhältnismäßigkeit immer wieder neu interpretiert werden müssen.

Wenn der Streik Unbeteiligte trifft: Die kritische Infrastruktur

Ein zentraler Kritikpunkt der letzten Jahre ist die Belastung der kritischen Infrastruktur. Wenn Kitas geschlossen bleiben, Krankenhäuser nur im Notbetrieb laufen oder der gesamte Schienenverkehr stillsteht, trifft das Menschen, die mit dem eigentlichen Arbeitskampf nichts zu tun haben. Eltern können ihre Kinder nicht zur Betreuung bringen, Pendler erreichen ihren Arbeitsplatz nicht. Hier kollidieren Grundrechte: Das Streikrecht der einen steht der Berufsfreiheit und dem gesellschaftlichen Interesse an einer funktionierenden Daseinsvorsorge der anderen gegenüber.

Besonders deutlich wurde dies bei den Auseinandersetzungen der GDL, bei denen eine vergleichsweise kleine Gewerkschaft das gesamte Land lahmlegen konnte. In einer hochvernetzten Volkswirtschaft wie der unseren entstehen durch solche Blockaden enorme Schäden. Ein 24-Stunden-Streik über drei Schichten hinweg kann Lieferketten unterbrechen und wirtschaftliche Verluste in Millionenhöhe verursachen. Es ist nicht rechtswidrig, aber wir müssen uns als Gesellschaft fragen: Ist das in diesem Ausmaß gewollt?

Das reflexhafte ‚Dafür‘ oder ‚Dagegen‘ hilft in dieser Debatte nicht weiter. Es geht nicht darum, das Streikrecht abzuschaffen, sondern es durch klare Formulierungen zu schützen und für alle Beteiligten berechenbarer zu machen.

Der Weg zu einem Arbeitskampfgesetz

Die Forderung nach einem Arbeitskampfgesetz gewinnt daher an Gewicht. Ein solches Gesetz könnte Rechtsunsicherheiten vermeiden und die Verhältnismäßigkeit, insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Flugverkehr oder der Kinderbetreuung, besser wahren. Es geht um eine sachliche Diskussion darüber, unter welchen Umständen und in welchem Rahmen gestreikt werden darf.

Ein modernes Gesetz könnte beispielsweise verpflichtende Schlichtungsverfahren vorsehen, bevor es zum Äußersten kommt. Auch die Unterscheidung zwischen einem Warnstreik (ohne Urabstimmung) und einem regulären Erzwingungsstreik könnte klarer definiert werden. Ziel ist es nicht, das Recht auf Arbeitskampf zu beschneiden, sondern es in einen Rahmen zu gießen, der die Interessen aller Beteiligten fair abwägt. In einer modernen Gesellschaft muss es zulässig sein, darüber nachzudenken, ob wir an alles gedacht haben. Zum Schutz des Streikrechts selbst und zur Sicherung unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts.