13. April 2026
Diskriminierung als Geschäftsmodell? Das Problem mit den sogenannten AGG-Hoppern
Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, schützt Menschen vor Diskriminierung. Etwa wegen ihrer Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, dem Alter oder der sexuellen Identität. Und das ist richtig so. Der Schutz greift auch im Bewerbungsverfahren. Wer Indizien für eine Benachteiligung sieht, kann eine Entschädigung verlangen. Doch genau hier beginnt das Problem.
Das Geschäftsmodell dahinter
Einige wenige haben das AGG für sich entdeckt. Nicht als Schutz. Sondern als Einnahmequelle. Diese sogenannten AGG-Hopper bewerben sich massenhaft bei Unternehmen. Ohne echtes Interesse an der Stelle. Stattdessen hoffen sie auf Formfehler oder angreifbare Absagen. Das Ziel ist nicht der Job. Das Ziel ist die Entschädigung.
Oft wirken die Bewerbungen auffällig. Entweder überzogen oder bewusst unpassend. Hauptsache, es entsteht ein Ansatzpunkt für eine Forderung. Und die beginnt mit einer Absage seitens des Arbeitgebers.
Für Unternehmen ist das heikel. Denn schon kleine Formulierungen können als Indiz gewertet werden. Oder eine Absage an sich, wenn eine Benachteiligung vermutet werden kann. Und im Streitfall liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Die AGG-Hopper hoffen auf einen schnellen Vergleich. So kommen sie kurzfristig zu Geld, das Verfahren fällt weg.
Unterstützung bekommen sie außerdem indirekt von der Datenschutz-Grundverordnung. Sie schützt personenbezogene Daten. Auch die von AGG-Hoppern. Das führt zu einer absurden Situation:
- Unternehmen, Prozessvertreter und Gerichte dürfen sich kaum austauschen
- Auffällige Muster bleiben unsichtbar
- Wiederholungstäter werden nicht erkannt
Besonders brisant: Nicht selten liegen bei einem Gericht gleich mehrere AGG-Klagen derselben Person gegen unterschiedliche Unternehmen zur gleichen Zeit vor. Das wäre ein starkes Indiz für betriebenes AGG-Hopping. Doch genau das bleibt oft verborgen. Denn: Der Datenschutz legt hier einen Mantel über die Fälle. Wer diesen lüftet, riskiert die nächste Klage. Diesmal wegen Verletzung des Datenschutzes genauer gesagt der DSGVO.
Schaden für ein wichtiges Gesetz
Das eigentliche Problem ist der Imageschaden für das Gesetz. Denn das AGG soll Menschen schützen, die wirklich benachteiligt werden. Wenn es als Werkzeug für schnelle Zahlungen wahrgenommen wird, leidet die Akzeptanz. Und das trifft die Falschen.
Wenn jemand regelmäßig Entschädigungen aus solchen Fällen erzielt, stellt sich außerdem noch eine zusätzliche Frage: Ist das noch eine Entschädigung oder längst eine gewerbsmäßige Tätigkeit? Und müsste das dann nicht auch steuerlich anders bewertet werden? Denn eine gezahlte Entschädigung ist steuerfrei. Betreibt jemand das als Geschäftsmodell sieht das sicher anders aus. Auch hierüber müsste der Gesetzgeber nachdenken.
Was Unternehmen tun können
Ein einfacher, aber wirkungsvoller Tipp: Auffällige Bewerber trotzdem zum Bewerbungsgespräch einladen. Denn viele AGG-Hopper erscheinen gar nicht erst zum Gespräch. Das schwächt ihre Position.
Außerdem wichtig:
- Sorgfältige und neutrale Formulierungen in Stellenausschreibungen
- Strukturierte, dokumentierte und AGG-konforme Auswahlprozesse
- Schulung von HR und Führungskräften im Umgang mit AGG-Themen
Und wenn es das Unternehmen doch trifft und man ein Verfahren mit einem AGG Hopper führen muss:
- Eine schnelle Vergleichsbereitschaft will wohl überlegt sein
- Finanzamt und Staatsanwaltschaft mitdenken
- Auskunftsantrag gegen den AGG-Hopper stellen
Die Erwägungen sind im Einzelfall mit dem Prozessbevollmächtigten gut zu überlegen.
Fazit
Das AGG ist und bleibt wichtig. Es schützt Menschen vor echter Diskriminierung. Doch wo es gezielt ausgenutzt wird, entsteht ein Problem. AGG-Hopper handeln rechtsmissbräuchlich. Datenschutz darf kein Täterschutz sein. Und ein Schutzgesetz kein Geschäftsmodell.