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20. Februar 2026

Arbeitszeitgesetz 2026: Warum starre Regeln unsere Realität verfehlen

Das Arbeitszeitgesetz ist eine der wichtigsten Vorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Es soll Gesundheit, Sicherheit und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten. Doch das aktuelle Gesetz stammt aus dem Jahr 1994, einer Zeit, in der Digitalisierung, Homeoffice und flexible Arbeitsmodelle kaum vorstellbar waren. Die damals festgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, in Sonderfällen zehn Stunden, und die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden passen längst nicht mehr zur Lebenswirklichkeit.

Praxisbeispiele: Wo das alte Arbeitszeitgesetz an seine Grenzen stößt

  • Außendienstler auf Dienstreise: Ein Mitarbeiter fährt von Köln nach Hamm (zwei Stunden Fahrtzeit) und zurück (zwei Stunden). Dazwischen darf er noch sechs Stunden vor Ort arbeiten. Schafft er es nicht, innerhalb der 10 Stunden zu Hause zu sein, wird seine tägliche Höchstarbeitszeit überschritten. Er müsste er ein Hotel nehmen, da er sonst die Vorschriften verletzt. 
  • Homeoffice und Kinderbetreuung: Wer Familie, Kinder und Arbeit mit Homeoffice und Präsenz unter einen Hut bringen möchte und abends um 22 Uhr noch eine Stunde Mails beantwortet, darf nach dem derzeitigem Gesetz nicht vor 10 Uhr am nächsten Tag wieder arbeiten.

Diese Beispiele zeigen: Die aktuellen Regelungen spiegeln die Realität von 2026 nicht wider.

Gründe für die aktuelle Empörung

Die Diskussionen über das Arbeitszeitgesetz laufen leider viel zu pauschal. In erster Linie verfolgen sie die Strategie: nur nichts verändern. Die Sorge vieler Kritiker: Wenn das Gesetz geändert wird, könnten Arbeitgeber dies zu ihrem Vorteil ausnutzen. Dieses Bild ist jedoch veraltet und pauschal. Die Realität sieht anders aus: Jeder Arbeitgeber hat ein Interesse daran, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund sind, motiviert bleiben und ihre Arbeit zuverlässig erledigen können. Eine moderne Arbeitswelt erfordert, dass der Gesetzgeber die aktuellen Situationen in der Praxis genau betrachtet und angemessene, flexible Regelungen schafft.

Das Problem: Tägliche Höchstarbeitszeit führt zu Gesetzesverstößen

Weil das derzeitige Gesetz nicht mehr praktikabel ist, wird es immer wieder von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gebrochen. Außendienstler fahren nach zehn Stunden Arbeit doch nach Hause, anstatt ein Hotel zu nehmen. Homeoffice-Mitarbeitende beginnen morgens vor Ablauf der 11-Stunden-Ruhezeit wieder zu arbeiten. Passieren dann Unfälle, werden die Verstöße sofort sichtbar… Das ist ein unhaltbarer Zustand. Gesetze sollen Schutz bieten und an die Realität angepasst sein. Beim Arbeitszeitgesetz ist dies derzeit nicht mehr gegeben. 

Die geplante Reform: Wochenarbeitszeit statt Tageshöchstarbeitszeit

Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Blick vom Tag auf die Woche zu erweitern. Künftig soll die wöchentliche Arbeitszeit im Vordergrund stehen, nicht mehr die starre Tageshöchstarbeitszeit.

  • 40-Stunden-Woche bleibt erhalten: Gesundheitsschutz und Sicherheit werden weiterhin gewährleistet.
  • Flexible Zeiteinteilung möglich: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können in Ausnahmefällen länger arbeiten, solange die Wochenarbeitszeit eingehalten wird.
  • Rechtssicherheit bei Unfällen: Außendienstler und andere Beschäftigte können weiterhin Fahrten und Arbeit kombinieren, Unfälle sind innerhalb der Arbeitszeit abgesichert.

Fazit: Gesetz an Lebenswirklichkeit anpassen

Die Reform des Arbeitszeitgesetzes ist dringend notwendig. Die Umstellung auf Wochenarbeitszeit schützt weiterhin die Gesundheit, ermöglicht Flexibilität und sorgt dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in Ausnahmesituationen rechtlich abgesichert sind. Es geht nicht darum, 100 Stunden pro Woche zu arbeiten oder rund um die Uhr im Einsatz zu sein, sondern um praktikable Regeln für moderne Arbeitswelten.

Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland ist es entscheidend, dass Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz regelmäßig an die Lebenswirklichkeit angepasst werden. Nur so können sie ihre Aufgabe erfüllen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer optimal schützen und gleichzeitig flexible, zeitgemäße Arbeitsmodelle ermöglichen.