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Vielfach stehen die Leistung des Arbeitnehmers (Arbeitsleistung) und die Gegenleistung (Arbeitsentgelt) nicht in einem angemessenen Verhältnis. Das Arbeitsverhältnis ist nach ständiger Rechtsprechung aber ein wirtschaftliches Austauschverhältnis, und daher soll die Leistung des Arbeitnehmers gleichwertig sein im Verhältnis zu dem Arbeitsentgelt. Steht dem vom Arbeitgeber gezahlten Gehalt kaum eine nennenswerte Gegenleistung gegenüber, ist das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nachhaltig gestört. Personen, die eine geringfügige Arbeitsleistung erbringen, werden in der Literatur als Low-Performer bezeichnet. Der Umgang mit Low-Performern gestaltet sich aufgrund der anspruchsvollen höchstrichterlichen Rechtsprechung als äußerst schwierig. Die Personalverantwortlichen werden über die Anforderungen der Rechtsprechung an die personenbedingte Kündigung bei Arbeits- und Leistungsmängeln von Low- und Zero-Performern informiert. Zudem erhalten sie praktische und rechtliche Hinweise zum Umgang mit Low- und Zero-Performern, um im Bedarfsfall im Betrieb zielgerichtete Schritte und Prüfungen einleiten zu können.

Die Seminarkosten betragen 155,00 € pro Teilnehmer inkl. Tagesverpflegung und sind gegenüber dem Bildungswerk zu begleichen.

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