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Achtung! – Geänderter Veranstaltungsort –
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht finden in der Neuen Schmiede statt!!

 

Hiermit laden wir Sie zur 3. Veranstaltung der „Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht“ im Winterhalbjahr 2017/2018 ein. Die Veranstaltung findet am

Mittwoch, 24.01.2018, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

in unserem Verbandshaus, Am Sparrenberg 8, 33602 Bielefeld,

statt. Sie steht unter dem Thema:

„Die Grundsätze wirksamer Betriebsratswahlen“

Alle 4 Jahre kommt Unruhe in die Zusammenarbeit zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern – Betriebsratswahlen stehen an. Diese Unruhe erfasst dann oft sogar solche Betriebe, in denen die Zusammenarbeit ansonsten reibungslos funktioniert.

Die richtige Durchführung von BR-Wahlen ist nicht ganz einfach, der Fehlerteufel lauert an vielen Ecken. Auch wenn viele Arbeitgeber vor der letzten Konsequenz der Anfechtung einer fehlerhaften Wahl zurückschrecken, gehört es doch zum „großen Einmaleins“ für Personaler, Fehlerquellen zu (er)kennen. Dies gilt erst recht im Hinblick auf die sich seit der letzten Wahl in Teilen geänderte Rechtslage (z.B. bzgl. Zeitarbeitnehmern).

Wir freuen uns sehr, dass uns der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Hamm, Herr Frank Auferkorte, am 24.01.2018 einen Überblick über das Thema verschaffen wird. Herr Auferkorte sitzt einer von 2 Kammern beim LAG in Hamm vor, die sich als Spezialkammern direkt mit der Beurteilung von BR-Wahlen befassen.

Bitte informieren Sie uns bis zum 18. Januar 2018 mittels des hier hinterlegtem Antwortbogens, wer aus Ihrem Haus an der Veranstaltung teilnehmen wird.

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