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Veranstaltung finden im Verbandshaus Am Sparrenberg 8 statt! 

 

Die Veranstaltung findet am

Mittwoch, 06.12.2017, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
in unserem Verbandshaus, Am Sparrenberg 8, 33602 Bielefeld,

 

statt. Sie steht unter dem Thema:

„Sperrzeit- und Ruhenstatbestände beim Arbeitslosengeld“.

Immer dann, wenn Arbeitsverhältnisse einigermaßen einvernehmlich ohne Inanspruchnahme der Gerichte beendet werden sollen – gegebenenfalls unter Zahlung einer Abfindung – kommt die Frage auf Personalabteilungen und deren Berater zu, wie sich eine solche Einigung auf den möglichen späteren Bezug von Arbeitslosengeld auswirken könnte. Zwar trifft die Entscheidung über Sperrzeiten und Ruhens- bzw. Anrechnungstatbestände natürlich dann die Agentur für Arbeit. Es ist aber auch in diesem Zusammenhang sehr hilfreich, einen Überblick über mögliche sozialversicherungsrechtliche Folgen eigenen Handelns zu gewinnen.

 

Deshalb haben wir Herrn Bernd Fechner, Leiter Entgeltleistung der Agentur für Arbeit Bielefeld, dafür gewinnen können, uns einen Überblick über die Rechtslage sowie die internen Weisungen der Bundesagentur zu diesen Fragen zu geben. Wir werden also an diesem Nachmittag sozusagen „aus 1. Hand“ Informationen erhalten.

Bitte informieren Sie uns bis zum 29. November 2017 mittels des Antwortbogens, wer aus Ihrem Haus an der Veranstaltung teilnehmen wird.

 

 

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